Hobbit-Wehren

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Die Hobbit-Wehren (original: Hobbitry-in-arms) sind die Streitmacht des Auenlandes. Dank des friedliebenden Charakters der Hobbits kommen die Hobbit-Wehren selten zum Einsatz. Dementsprechend ist nicht viel über sie bekannt.

Organisation und Struktur

Die Hobbit-Wehren sind kein stehendes Heer, geschweige denn eine Berufsarmee. Es scheint sich vielmehr um eine Art Bürgermiliz zu handeln, die bei Bedarf einberufen wird. Da das Auenland formell zum Nördlichen Königreich gehört, ist es verpflichtet, dem König im Kriegsfall Truppen zu schicken.

Hauptmann der Hobbit-Wehren ist der Thain des Auenlandes. Gemustert werden die Hobbit-Wehren allem Anschein nach in der Auenland-Heerschau, die ebenfalls vom Thain geleitet wird.

Da die Hobbits treffsicher mit Pfeil und Bogen umgehen können (andere Waffen sind im Auenland kaum verbreitet bzw. dienen lediglich als Museumsstücke), ist zu vermuten, dass die Einheiten der Hobbit-Wehren hauptsächlich aus Bogenschützen bestehen.

Einsätze

Einsätze der Hobbit-Wehren sind aufgrund der unkriegerischen Natur der Hobbits selten. Nach auenländischen Quellen schickten sie Bogenschützen zur letzten Schlacht bei Fornost gegen den Hexenkönig von Angmar; jedoch gibt es keine unabhängigen Berichte, die dies bestätigen könnten.

Die Schlacht von Grünfeld im Jahre 1147 A. Z. (gegen die Orks) brachte den einzigen Kriegshelden der Hobbits vor dem Ringkrieg, Bandobras Tuk, hervor.

Der Aufstand gegen Scharrers Besatzungstruppen zum Ende des Ringkriegs wurde nicht von regulären Hobbit-Wehren durchgeführt, sondern ging auf eine spontane Volkserhebung zurück.

Sonstiges

Die Verteidigung autonomer Gebiete innerhalb des Auenlandes, namentlich Bockland und Tukland, geht nach traditionellem Brauch recht unabhängig von den Hobbit-Wehren vor sich, wie die Reaktionen auf den Angriff der Nazgûl auf Krickloch und auf Scharrers Besetzung des Auenlandes zeigen. Die Koordination scheint in diesem Fall von den jeweiligen Lehnsherren, also dem Herrn von Bockland und dem Thain, übernommen worden zu sein.

Die Grenzen des Auenlandes werden in Friedenszeiten von den Grenzern überwacht. Die (selten anfallenden) Polizeiaufgaben gehören in den Zuständigkeitsbereich der Landbüttel.

Quellen